Wirtschaftlich Berechtigter nach dem GwG: Wer zählt dazu?

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Louis Thissen

Co-Founder von Acadias

irtschaftlich Berechtigter

Der wirtschaftlich Berechtigte – englisch kurz UBO (ultimate beneficial owner) – ist eine wichtige Person in einem Unternehmen oder einer Organisation. In diesem Artikel werden wir die Definition des wirtschaftlich Berechtigten genauer untersuchen sowie den rechtlichen Hintergrund des Begriffs erläutern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der wirtschaftlich Berechtigte hat mehr als 25 % der Stimmrechte, mehr als 25 % des Stammkapitals oder eine vergleichbare Kontrolle über eine Gesellschaft.
  • Seit dem  01.08.2021 gilt für alle betroffene Unternehmen und Organisationen die aktive Meldepflicht.
  • Im Transparenzregister müssen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anteilsverhältnisse der wirtschaftlichen Eigentümer erfasst werden.

Inhalte

Definition des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz

Der wirtschaftlich Berechtigte ist eine Person, die wirtschaftlich von einer Organisation oder einem Unternehmen profitiert. Gemäß Geldwäschegesetz § 3 Abs. 1 (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte eine natürliche Person, die folgende Anforderung erfüllt:

  1. mehr als 25 % des Stammkapitals
  2. mehr als 25 % der Stimmrechte
  3. vergleichbare Kontrolle wie Punkt a. & b. über das Unternehmen

Dies trifft auf Folgende zu:

  • Juristische Personen –  GmbH, UG, e.V., AG,  etc. 
  • Eingetragene PersonengesellschaftenGbR, OHG, KG etc. 

Rechtlicher Hintergrund & Bedeutung des Begriffs

Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten hat seinen Ursprung in rechtlichen Rahmenbedingungen, die darauf abzielen, Transparenz und Verantwortlichkeit in Unternehmen zu gewährleisten.

Welche Besonderheiten gibt es bei Aktiengesellschaften zu beachten?

Wenn die Vertragspartei eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ermittlung wirtschaftlich berechtigter Personen verzichtet werden.

Sobald der Vertragspartner eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) ist muss der wirtschaftlich berechtigte ermittelt werden. 

Für die Eintragung ins Transparenzregister für börsennotierte Gesellschaften gilt folgendes: 

“Das Geldwäschegesetz  § 20 Abs. 1 S. 1 GwG enthält keine Ausnahmeregelung für Gesellschaften, die an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 11 WpHG notiert sind.” – Tranparenzregister FAQ

Wer ist kein wirtschaftlich Berechtigter und warum?

Keine wirtschaftlich Berechtigten sind dem Transparenzregister zufolge „Generalbevollmächtigte“, Prokuristen, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigte oder einfache Vertreter.

Was ist ein fiktiv wirtschaftlich Berechtigter?

Ein fiktiv wirtschaftlich Berechtigter ist der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft, wenn es keinen tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten gibt. Dieser muss ebenfalls in das Transparenzregister eingetragen werden.

Beispiel für einen fiktiv wirtschaftlichen Berechtigten

Person A, B, C, D und E halten jeweils 20% der Kapitalanteile/Stimmrechte. Person F ist Geschäftsführer und somit der fiktive wirtschaftlich Berechtigter.

Mittelbare Beteiligung: Wann liegt die mittelbare Kontrolle beim wirtschaftlich Berechtigten?

Wenn entsprechende Anteile von einer Gesellschaft gehalten werden, die von einer natürlichen Person kontrolliert wird, liegt mittelbare Kontrolle vor (§ 20 Abs. 2 GwG). 

Kontrolle liegt vor, wenn eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung ausüben kann. 

 

Um zu bestimmen, ob beherrschender Einfluss vorliegt, gelten § 290 Abs. 2 bis 4 HGB. Dies bedeutet, dass eine Gesellschaft beherrschenden Einfluss hat, wenn

 

  1. ihr bei einem anderen Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und sie gleichzeitig Gesellschafter ist (§ 290 Absatz 2 Nr. 2 HGB),
  2. ihr das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung des anderen Unternehmens zu bestimmen (§ 290 Absatz 2 Nr. 3 HGB) oder
  3. sie bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des Mutterunternehmens dient (Zweckgesellschaft), vgl. § 290 Absatz 2 Nr. 4 HGB.

Was gilt für den wirtschaftlich Berechtigten einer GmbH?

Die oben genannten Prinzipien gelten gleichermaßen für den wirtschaftlich Berechtigten einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sollten mehrere Personen jeweils einen Anteil von mehr als 25 % halten, so hat die GmbH entsprechend mehrere wirtschaftlich Berechtigte. In Fällen von komplexen Beteiligungsstrukturen – man spricht auch von einer mehrstufigen Beteiligung – und Konzernverflechtungen ist von entscheidender Bedeutung, ob die hinter der Zwischengesellschaft stehende natürliche Person auf der zweiten oder einer höheren Ebene tatsächliche Kontrolle ausüben kann. 

Beispiel für eine mehrstufige Beteiligung

Beispiel Mehrstufige Beteiligung

C übt aufgrund der Mehrheit an Kapitalanteilen beherrschenden Einfluss auf die GmbH B aus. D übt aufgrund seiner Mehrheit an Stimmrechten ebenfalls beherrschenden Einfluss auf die GmbH B aus. Beide gelten damit als mittelbar wirtschaftlich Berechtigte der GmbH A. Beide sind mit dem Anteil in das Transparenzregister eingetragen, den die GmbH B an der GmbH A kontrolliert. Dass dadurch insgesamt über 100 % an Stimmrechten bei der GmbH A eingetragen sind, ist gewollt.

 

Sobald eine Beteiligung von mehr als 50 % an den Kapital- oder Stimmrechtsanteilen vorliegt, wird eine solche beherrschende Stellung angenommen.

Wer ist verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen?

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Banken
  • Immobilienmakler
  • Güterhändler
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherer

Feststellung / Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz

Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten ist ein wichtiger Schritt, um die Transparenz in Unternehmen und Organisationen zu erhöhen. Es gibt verschiedene Methoden und Prozesse, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.

Prozess der Identifizierung

Der erste Schritt sollte der Weg zum Transparenzregister sein. Dort müssen Unternehmen den wirtschaftlich Berechtigten angeben. Ein Auszug von dem jeweiligen Unternehmen sollte Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten des Gegenübers geben. 

Der Vertragspartner hat dem GwG-Verpflichteten Unternehmen gem. § 11 Abs. 6 GwG Dokumente zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung zu stellen. 

Ein weiterer Prozess zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten beinhaltet die Überprüfung von Unterlagen wie Gesellschaftsverträgen, Eigentumsdokumenten und Registerauszügen. Es kann auch erforderlich sein, Informationen von den beteiligten Personen selbst einzuholen.

Falls nach einer gründlichen Untersuchung der wirtschaftlich Berechtigten keine klare Identifizierung möglich ist, wird der Geschäftsführer der GmbH als der wirtschaftlich Berechtigte betrachtet.

In Deutschland ist die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) vorgeschrieben. Unternehmen sind verpflichtet, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu dokumentieren, um Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu verhindern.

Welche Herausforderungen und Lösungen gibt es bei der Identifizierung?

Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten kann einige Herausforderungen mit sich bringen. Manchmal sind Informationen nicht leicht verfügbar oder die beteiligten Personen sind nicht kooperativ. Es ist wichtig, Lösungen zu finden, um diese Hindernisse zu überwinden. Dies kann beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Behörden oder die Nutzung technologischer Lösungen zur Datenanalyse und Überprüfung erreicht werden.

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Risikoeinschätzung

Transparenzregister: Wann muss ich die wirtschaftlich Berechtigten melden?

Exkurs - Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine staatliche Datenbank, die Informationen über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und Organisationen sammelt und speichert.

Es dient dazu, die Hintermänner und wirtschaftlichen Interessen hinter Unternehmen transparent zu machen, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen.

Die Einrichtung und Führung eines Transparenzregisters dient der Einhaltung internationaler Standards zur Geldwäschebekämpfung. Durch die Bereitstellung dieser Informationen trägt das Transparenzregister zur erhöhten Transparenz und Integrität im Geschäftsumfeld bei.

“Neue” Regelung zum 01.08.2021 - Aktive Meldepflicht

Bis zum 01.08.2021 war die Eintragung ins Transparenzregister nicht erforderlich, wenn die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten bereits elektronisch überprüfbar aus den Unterlagen hervorgingen, die in § 22 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) aufgeführt sind. Dazu gehören die Dokumente aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister. In diesem Fall konnte die sogenannte „Meldefiktion“ gemäß § 22 Absatz 2 GwG angewendet werden. 

Diese Regelung zur automatischen Meldung entfiel jedoch am 01.08.2021 mit dem Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG).

Von nun an müssen auch Unternehmen und Organisationen, die zuvor von der automatischen Meldung abgesehen haben, sofort ihre wirtschaftlich Berechtigten separat im Transparenzregister erfassen und melden (aktive Meldepflicht).

Welche Angaben sind im Transparenzregister zu hinterlegen?

Im Transparenzregister werden Angaben wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anteilsverhältnisse der wirtschaftlichen Eigentümer erfasst.

Wann muss kein wirtschaftlich Berechtigter erfasst werden?

Einzelunternehmen und grundsätzlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) können von der Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten absehen. 
Beispiele dazu sind: GbR, Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Kaufmann E.k.

Häufig gestellte Fragen

Ein Notaranderkonto ist ein spezielles Treuhandkonto, das von einem Notar geführt wird. Es dient dazu, Vermögenswerte sicher zu verwahren und Transaktionen im Namen wirtschaftlich Berechtigter abzuwickeln.

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine Person, die von einem gesetzlichen Vertreter vertreten wird. Der Unterschied besteht darin, dass der gesetzliche Vertreter rechtlich handelt, während der wirtschaftlich Berechtigte die wirtschaftlichen Vorteile erhält.

In einer Kommune ist die Gemeinde selbst der wirtschaftlich Berechtigte, da sie für ihre eigenen finanziellen Angelegenheiten verantwortlich ist.

Der Unterschied zwischen einem wirtschaftlich Berechtigten und einem Verfügungsberechtigten liegt darin, dass der wirtschaftlich Berechtigte die wirtschaftlichen Interessen kontrolliert, während der Verfügungsberechtigte die Befugnis zur Nutzung von Vermögenswerten hat.

Bei Vereinen, einschließlich VVAGs (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit), sind die Mitglieder die wirtschaftlich Berechtigten, da sie gemeinsam die Interessen des Vereins vertreten. Wenn kein Mitglied mehr als 25% kontrolliert, wird der Vorstand als “fiktiver” wirtschaftlich Berechtigter eingetragen.

Bei Stiftungen ist der Stiftungsvorstand oder -verwalter der wirtschaftlich Berechtigte, da er die Vermögenswerte und Mittel im Interesse der Stiftung verwaltet.

Der wirtschaftlich Berechtigte bei Unternehmen kann nur der Geschäftsführer sein, wenn es keinen Gesellschafter gibt, der mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält.