Geldwäschegesetz für Privatpersonen: Was Sie wissen müssen

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Louis Thissen

Co-Founder von Acadias

Geldwäschegesetz Privatperson

Geldwäsche ist ein komplexes und oft missverstandenes Thema, das jedoch für jeden Bürger von Bedeutung ist. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem illegal erworbenes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingespeist wird, um die illegale Herkunft zu verschleiern. Dieser Artikel wird Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Geldwäschegesetz aus der Perspektive einer Privatperson geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Privatpersonen sollten das Geldwäschegesetz auf dem Zettel haben: Bei Zahlungen über 10.000 € gilt die Nachweispflicht. Der Käufer muss aufzeigen können, woher das Geld stammt.
  • Nachweise der Herkunft des Geldes können sein: Rechnungen, Belege, Quittungen, Schenkungsverträge, Kontoauszüge etc. 
  • Meldepflicht: Bei vermuteter Geldwäsche sind Unternehmen und Privatpersonen zur Meldung an Behörden verpflichtet. 
Inhalte

Ein kurzer Überblick: Das Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (kurz: GwG) wurde 1991 zum ersten Mal verabschiedet. Es ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen illegale Geldgeschäfte und Finanzkriminalität und legt Regeln fest, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Verschiedene Institutionen wie Banken, Versicherungen und andere Branchen sind verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren, verdächtige Transaktionen zu melden und interne Kontrollen einzurichten. Ziel ist es, die Finanzströme transparenter zu machen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden zu stärken, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken und zu unterbinden.

Ist das Geldwäschegesetz auch für Privatpersonen relevant?

Das Geldwäschegesetz stellt immer zunächst die Frage nach der Herkunft des Geldes bei einer Transaktion. In diesem Kontext kann es passieren, dass Privatpersonen und Unternehmen unabsichtlich gegen das GwG verstoßen. Dies kann geschehen, wenn Produkte oder Dienstleistungen mit Bargeld erworben werden oder dieses auf das Girokonto eingezahlt wird. Ab einer Grenze von über 10.000 € muss die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden können. Um dies gewährleisten zu können, empfiehlt es sich, verschiedene Nachweise der Transaktionen oder andere Beweismittel über die Herkunft des Geldes bereitzuhalten. Dazu gehören:

  • Quittungen über Bargeldabhebung einer anderen Bank
  • Rechnungen und Belege
  • Testament, Schenkungsverträge, Erbschein etc.
  • Aktuelle Kontoauszüge mit Angaben zu Bargeldabhebungen

 

Was passiert, wenn ich eine Überweisung über 10.000 € ausführen möchte?

Sobald eine Überweisung die Summe von 10.000 € überschreitet, muss Ihre Bank Ihnen ein entsprechendes Formular gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zukommen lassen. Dieses füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten und Informationen über die Transaktion aus und senden es zurück. Neben der Bank kann es dazu kommen, dass das Finanzamt Rückfragen zu der Transaktion stellen könnte.

Meldung des Geldwäscheverdachts beim Kauf eines Autos

Beim Kauf eines Autos sollte darauf geachtet werden, dass die Bezahlung nicht mit Bargeld erfolgt. Falls es doch dazu kommen sollte, sind strenge Vorschriften des Geldwäschegesetzes zu beachten. 

Ab einer Summe von 10.000 Euro findet das Gesetz Anwendung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer zu identifizieren (Prüfung des Ausweisdokuments) und eine Risikoanalyse zu erstellen. Ziel muss dabei sein, sicherzustellen, dass die Herkunft des Geldes aus legalen Quellen stammt. Bei verdächtigen Transaktionen muss eine Meldung an die zuständige Behörde (FIU) erfolgen.

Formular zur Identifizierung natürlicher Personen nach dem Geldwäschegesetz

Es gibt kein einheitliches Formular zur Identifizierung natürlicher Personen nach dem Geldwäschegesetz (GwG), das bundesweit in Deutschland verwendet wird. Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Branche und Art der Geschäftsbeziehung variieren. Die Identifizierungspflichten sind in verschiedenen Sektoren geregelt, darunter Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und andere Unternehmen, die dem GwG unterliegen.

Wir bei Acadias haben ein Tool dafür entwickelt, dass Sie Ihre Kunden bequem GwG-Konform online identifizieren können. Kontaktieren Sie uns für eine kurze Einführung in das Produkt und Sie können sofort loslegen.

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Risikoeinschätzung

Häufig gestellte Fragen

Nein, nicht alle Transaktionen müssen gemeldet werden. Nur verdächtige Transaktionen, die möglicherweise den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen, sollten gemeldet werden.

Es ist wichtig, verdächtige Aktivitäten sofort zu melden und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Eine versehentliche Beteiligung an Geldwäsche kann möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen haben, doch eine Kooperation kann sich strafmindernd auswirken.

Ja, auch Privatpersonen sind dem Geldwäschegesetz verpflichtet. Bei Bargeldtransaktionen über 10.000 € sollten Sie immer nachweisen können, woher das Geld stammt. Bei Nichteinhaltung drohen Freiheit- und hohe Geldstrafen.