Risikoanalyse gemäß GwG: So vermeiden Sie Fehler!

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Louis Thissen

Co-Founder von Acadias

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse gemäß GwG (Geldwäschegesetz) spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Fehlern und der Sicherstellung einer effektiven Umsetzung der Geldwäsche-Compliance. 

Dieser Artikel bezieht sich im Wesentlichen auf den “nicht-finanz” Sektor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bedeutung der Risikoanalyse gemäß GwG: Die Risikoanalyse ist ein zentraler Aspekt des Geldwäschegesetzes (GwG), der die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch einen risikobasierten Ansatz unterstützt. Sie erfordert, dass Unternehmen ein effektives Risikomanagement implementieren, das Geschäftsaktivitäten und die damit verbundenen Risiken berücksichtigt, und interne Sicherungsmaßnahmen entsprechend der eigenen Risikoanalyse und nationalen Risikoanalysen anpasst.
  • Durchführung und Anpassung der Risikoanalyse: Die Risikoanalyse muss individuell auf die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens abgestimmt werden. Dabei müssen die gesetzlich definierten Risikofaktoren sowie Erkenntnisse aus der Nationalen Risikoanalyse integriert werden, um eine umfassende Bewertung und Verwaltung potenzieller Risiken zu ermöglichen.
  • Umsetzungsschritte und Überwachung der Risikoanalyse: Die Umsetzung der Risikoanalyse erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit einer Bestandsaufnahme und der Identifikation von Risiken, gefolgt von der Kategorisierung und Gewichtung der Risiken. Abschließend sind interne Sicherheitsmaßnahmen auf Basis dieser Analyse zu implementieren und regelmäßig zu überprüfen, um eine dynamische und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen sicherzustellen.
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Inhalte

Wieso ist eine Risikoanalyse wichtig?

Gemäß § 3a Abs. 1 GwG basiert die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf einem risikobasierten Ansatz. Verpflichtete müssen laut § 4 GwG ein effektives Risikomanagement implementieren, das eine Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) beinhaltet. Ein effektives Risikomanagement berücksichtigt alle Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden Risiken. Die Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen wird auf Grundlage der eigenen Risikoanalyse und der Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse bestimmt. Zudem muss das Risikomanagement gemäß § 4 Abs. 1 GwG die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeiten beachten.

Was ist die Gesetzesgrundlage zur Risikoanalyse?

Um Fehler bei der Risikoanalyse gemäß GwG zu vermeiden, ist es wichtig, die Definition und Bedeutung der Risikoanalyse zu verstehen. Die Risikoanalyse ist ein Prozess, bei dem potenzielle Risikofaktoren identifiziert, bewertet und verwaltet werden, um die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften sicherzustellen.

Die Risikoanalyse muss entsprechend der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeiten (§ 4 Abs. 1 GwG) angemessen erstellt werden. Dabei sind gemäß § 5 Abs. 1 GwG die Risikofaktoren aus den Anlagen 1 und 2 sowie die Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse zu berücksichtigen. Diese Anlagen bieten Beispiele für potenziell risikoerhöhende oder risikomindernde Faktoren. Nicht das Vorhandensein einzelner Faktoren, sondern eine umfassende Betrachtung aller relevanten Risiken bestimmt das Gesamtrisiko.

Risikoanalyse umsetzen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Wir haben beispielhaft einige Risikofaktoren für ein potentiell geringes Risiko (Anlage 1) und ein höheres Risiko (Anlage 2) aufgelistet. Anschließend finden Sie eine Zusammenfassung der Risiken für einige Branchen gemäß der Nationalen Risikoanalyse:

Schritt 2: Risiken identifizieren

Wir haben beispielhaft einige Risikofaktoren für ein potentiell geringes Risiko (Anlage 1) und ein höheres Risiko (Anlage 2) aufgelistet. Anschließend finden Sie eine Zusammenfassung der Risiken für einige Branchen gemäß der Nationalen Risikoanalyse:

Faktoren für potentiell geringes Risiko

  1. Kundenrisiko
    • Öffentliche, an einer Börse notierte Unternehmen, die Offenlegungspflichten unterliegen (aufgrund von Börsenordnungen oder Gesetzen), welche eine angemessene Transparenz des wirtschaftlichen Berechtigten gewährleisten.
    • Öffentliche Verwaltungen oder Unternehmen.
    • Kunden mit Wohnsitz in geografischen Gebieten mit geringerem Risiko.
  2. Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisiko
    • Lebensversicherungspolicen mit niedriger Prämie.
    • Versicherungspolicen für Rentenversicherungsverträge ohne Rückkaufklausel oder die Möglichkeit, als Sicherheit für Darlehen zu dienen.
    • Rentensysteme und Pensionspläne, die Beiträge vom Gehalt abziehen und keine Übertragung von Rechten zulassen.
    • Finanzprodukte oder -dienste, die auf „financial inclusion“ zielen.
    • Produkte, bei denen Risiken durch Beschränkungen oder Transparenz gesteuert werden (z. B. bestimmte Arten von E-Geld).
  3. Geografisches Risiko
    • Mitgliedstaaten.
    • Drittstaaten mit effektiven Systemen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
    • Drittstaaten mit gering ausgeprägter Korruption und anderen kriminellen Tätigkeiten.
    • Drittstaaten, die FATF-Empfehlungen wirksam umsetzen.

Faktoren für potentiell höheres Risiko

  1. Kundenrisiko
    • Außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung.
    • Kunden, die in Hochrisikogebieten ansässig sind.
    • Juristische Personen, die als private Vermögensverwaltungs-Instrumente dienen.
    • Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder Inhaberpapieren.
    • Bargeldintensive Unternehmen.
    • Unternehmen mit komplexen oder ungewöhnlichen Eigentumsstrukturen.
    • Drittstaatsangehörige, die Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrechte durch Kapitalübertragungen erwerben.
  2. Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisiko
    • Betreuung vermögender Privatkunden.
    • Produkte oder Transaktionen, die Anonymität fördern.
    • Geschäftsbeziehungen ohne persönliche Kontakte und ohne sichere Identifikationsverfahren.
    • Zahlungseingänge von unbekannten oder unverbundenen Dritten.
    • Neue Produkte und Geschäftsmodelle oder die Nutzung neuer Technologien.
    • Transaktionen bezüglich sensibler Waren wie Öl, Waffen, Edelmetalle, Kulturgüter etc.
  3. Geografisches Risiko
    • Länder mit unzureichenden Systemen zur Geldwäschebekämpfung.
    • Drittstaaten mit signifikanter Korruption und kriminellen Aktivitäten.
    • Staaten mit EU- oder UN-Sanktionen wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder Präsenz terroristischer Organisationen.

Für einige Sektoren haben wir die Risikofaktoren der Nationalen Risikoanalyse noch einmal aufschlussreich zusammengefasst.

Risikofaktoren GwG: Notare

  1. Hohes Geldwäscherisiko: Notare sind typischerweise an Immobiliengeschäften beteiligt, was ein erhöhtes Geldwäscherisiko darstellt. Ihr Engagement in Unternehmensgründungen birgt ebenfalls Risiken.
  2. Rolle als Amtsträger: Als Amtsträger sind Notare in allen ihren Tätigkeiten öffentlich-rechtlich aktiv, was spezielle Sorgfalt und Verantwortung erfordert.
  3. Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Berufsordnung: Notare müssen sowohl die Bundesnotarordnung als auch das Geldwäschegesetz beachten, was zu Konflikten führen kann.
  4. Aufsicht durch Landgerichtspräsidenten: Die Überwachung der Notare wird nicht von einer Kammer, sondern von den Präsidenten der jeweiligen Landgerichte wahrgenommen.
  5. Besonderes Augenmerk auf Treuhand- und Anderkonten: Diese Konten sind anfällig für Geldwäsche, insbesondere im Zusammenhang mit Bar- und Auslandszahlungen.

Risikofaktoren GwG: Wirtschaftsprüfer

  1. Mittleres Geldwäscherisiko: Wirtschaftsprüfer haben tiefe Einblicke in die Finanzen und Strukturen von Unternehmen, was ein potenzielles Risiko für Geldwäscheaktivitäten darstellt.
  2. Kenntnis des wirtschaftlich Berechtigten: Ihre Fähigkeit, den wahren wirtschaftlichen Nutznießer eines Unternehmens zu identifizieren, ist sowohl eine Stärke als auch eine Risikoquelle.
  3. Aufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer: Die spezifische Kammer für Wirtschaftsprüfer spielt eine wichtige Rolle in der Aufsicht und Kontrolle ihrer Mitglieder.
  4. Risiko durch Strohmannkonstruktionen: Besonders im Immobiliensektor sollten Wirtschaftsprüfer auf das Risiko durch solche Konstruktionen achten.

Risikofaktoren GwG: Rechtsanwälte

  1. Hohes Geldwäscherisiko durch Treuhandkonten: Rechtsanwälte verwalten oft Treuhandkonten, die für Geldwäsche missbraucht werden können.
  2. Aufsichtsfunktion durch regionale Kammern: Neben der Interessenvertretung übernehmen diese Kammern auch die Geldwäscheaufsicht.
  3. Risiko durch internationale und Barzahlungen: Transaktionen, die bar oder aus Risikoländern erfolgen, erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.
  4. Engagement in Immobiliengeschäften und Unternehmensgründungen: Diese Bereiche sind besonders anfällig für Geldwäsche.

Risikofaktoren GwG: Steuerberater

  1. Mittleres Geldwäscherisiko: Ähnlich wie Wirtschaftsprüfer haben Steuerberater detaillierte Einblicke in Unternehmensfinanzen, was missbraucht werden kann.
  2. Erkennung unternehmensinterner Auffälligkeiten: Ihre Rolle ermöglicht es ihnen, Anomalien zu identifizieren, die auf Geldwäsche hindeuten könnten.
  3. Aufsichtsfunktion durch berufsspezifische Kammern: Auch Steuerberater unterliegen einer strengen Überwachung und Regulierung durch ihre Kammern.
  4. Bedeutung der beruflichen Fortbildung: Kontinuierliche Weiterbildung ist erforderlich, um mit den sich ändernden Gesetzen und Vorschriften Schritt zu halten

Risikofaktoren GwG: Immobilienwirtschaft

  1. Hohe wirtschaftliche Bedeutung: Immobilien sind wegen der hohen Transaktionsvolumina und der Wertstabilität attraktive Anlageobjekte.
  2. Verschleierung der Mittelherkunft: Durch die Komplexität und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Immobilientransaktionen kann die Herkunft von Mitteln verschleiert werden.
  3. Anonymität bei Share Deals: Der Erwerb von Immobilien über Share Deals ermöglicht es, die Eigentümeridentität hinter Unternehmenskonstruktionen zu verbergen, wodurch die Anonymität gewahrt bleibt.
  4. Hohe Transparenz, aber Risiken bei wirtschaftlicher Berechtigung: Trotz der im Grundbuch festgehaltenen Eigentümerverhältnisse kann die Zuordnung von Vermögenswerten erschwert werden, wenn wirtschaftliche Berechtigung und formales Eigentum auseinanderfallen.
  5. Risiko von komplexen Unternehmensstrukturen: Verschachtelte Firmengeflechte und die Nutzung von Treuhandkonstruktionen erhöhen das Risiko der Geldwäsche.
  6. Ausweichmechanismen: Reformierte Gesetze könnten zu einem Wechsel von der Anschaffung zur Anmietung von Luxusimmobilien führen, um Gelder zu waschen.
  7. Zunehmende Bedeutung von Mietmaklern: Mit der neuen Regelung unter der Geldwäscherichtlinie wird auch die Rolle von Mietmaklern bei hohen Mieten relevanter.
  8. Nutzung von Versteigerungen: Zwangsversteigerungen werden zunehmend zur Anschaffung von Immobilien mit verdächtigen Mitteln genutzt.

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Risikoeinschätzung

Schritt 3: Kategorisieren von Risikogruppen

Risiken müssen in Risikogruppen eingeteilt und hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet werden. Diese Bewertung erfolgt üblicherweise in drei Stufen: hoch, mittel und niedrig. Es ist jedoch möglich, diese Einstufung anzupassen, indem man entweder mehr Kategorien hinzufügt oder auf weniger reduziert. Zum Beispiel umfasst die Kategorie “hoch” Risikofälle, die gesetzliche Hochrisikoklassen treffen oder durch eigene Einschätzungen als hoch eingeordnet werden. “Mittel” bezieht sich auf Fälle, die weder als hoch noch als gering klassifiziert sind, und “niedrig” auf Situationen mit nachweislich niedrigem Risiko. Verschiedene Methoden können zur Risikobewertung herangezogen werden, inklusive Systeme mit variabler oder fester Gewichtung von Risikofaktoren. Zudem können automatische Kriterien für Kundeneinstufungen oder Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Abweichungen müssen dokumentiert werden, wobei auch Ergebnisse nationaler Analysen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen sind.

Schritt 3: Kategorisieren von Risikogruppen

Risiken müssen in Risikogruppen eingeteilt und hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet werden. Diese Bewertung erfolgt üblicherweise in drei Stufen: hoch, mittel und niedrig.

Es ist jedoch möglich, diese Einstufung anzupassen, indem man entweder mehr Kategorien hinzufügt oder auf weniger reduziert. Zum Beispiel umfasst die Kategorie “hoch” Risikofälle, die gesetzliche Hochrisikoklassen treffen oder durch eigene Einschätzungen als hoch eingeordnet werden. “Mittel” bezieht sich auf Fälle, die weder als hoch noch als gering klassifiziert sind, und “niedrig” auf Situationen mit nachweislich niedrigem Risiko.

Verschiedene Methoden können zur Risikobewertung herangezogen werden, inklusive Systeme mit variabler oder fester Gewichtung von Risikofaktoren. Zudem können automatische Kriterien für Kundeneinstufungen oder Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Abweichungen müssen dokumentiert werden, wobei auch Ergebnisse nationaler Analysen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu berücksichtigen sind.

Schritt 4: Interne Sicherheitsmaßnahmen

Die Ergebnisse der Identifizierung, Kategorisierung und Gewichtung der Risiken sind im Rahmen der einzelnen internen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen, indem diese grundsätzlich aus den Ergebnissen der Risikoanalyse abzuleiten sind bzw. dieser entsprechen müssen.

Wie im Risikomanagement generell ist auch bei der Umsetzung der einzelnen Präventionsmaßnahmen im jeweiligen Einzelfall umso sorgfältiger vorzugehen, je höher das Risikopotential ist.

Die getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Risikoanalyse zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Schritt 5: Regelmäßige Überwachung

Nach der Gesetzesbegründung zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG hat eine kontinuierliche dynamische Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen, die in ihrem Verlauf durchgeführt werden, und in diesem Zusammenhang ein Abgleich von Kundenprofilen mit dem jeweiligen Transaktionsverhalten zu erfolgen.

Dynamische Überwachung bedeutet hierbei, die angemessene Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verlauf der Geschäftsbeziehung. Mit der kontinuierlichen Überwachung soll festgestellt werden, ob die laufende Geschäftsbeziehung bei der Abwicklung von einzelnen Transaktionen konkrete Auffälligkeiten oder relevante Abweichungen vom bisherigen Kundenverhalten aufweist.

Die Indizien sind unternehmensindividuell zu definieren. Dabei sind die Ergebnisse der Risikoanalyse zu Grunde zu legen.

Häufig gestellte Fragen

Generell bei gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Änderungen, die die Geschäftsbeziehung beeinflussen. Ansonsten muss bei mittlerem oder hohem Risiko der Mandant in einem einheitlichen Zyklus wieder geprüft werden. Dies sollte jährlich erfolgen.

Für die freien Berufe sind die lokalen Kammern zuständig. Beispiel: Für einen Notar aus Hamburg ist die Notarkammer Hamburg zuständig.

Vor Start der Geschäftsbeziehung. Wenn dies versäumt wurde, sollte es schnellstmöglich nachgeholt werden.

Verpflichtete des Geldwäschegesetze. Dazu gehören:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Notare
  • Immobilienmakler
  • Güterhändler
  • Banken und Kreditinstitute
  • uvm.